23. Bayerischer IT-Rechtstag 2024 –
„KI & Rechtspraxis”

Anmeldung

23. Bayerischer IT-Rechtstag 2024, Montag, 14. Oktober 2024
Hybrid-Tagung: 09:00 bis 17:30 Uhr

hbw ConferenceCenter, Max-Joseph-Str. 5, 80333 München
oder Live-Online

für DAV-Mitglieder: € 290,00 zzgl. MwSt. (= € 345,10)
für Nichtmitglieder: € 364,00 zzgl. MwSt. (= € 433,16)

Teilnahme wahlweise im Saal (präsent) oder virtuell (live-online) möglich.
Bitte kennzeichnen Sie hier wie Sie teilnehmen möchten.

Teilnahmebedingungen
Hybrid-Tagung
Eine Online-Teilnahme mit edudip next ist auf jeden Fall möglich. Zusätzlich stellen wir eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Präsenz-Teilnahme zur Verfügung, die in der Reihenfolge Ihrer Anmeldung mit der entsprechenden Auswahl im Anmeldeformular vergeben werden.
Buchungen werden mit Eingang der schriftlichen Anmeldung verbindlich. Die Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist möglich, sofern uns Name, E-Mailadresse und Anschrift des Ersatzes umgehend mitgeteilt werden. Wird von dem Übertragungsrecht kein Gebrauch gemacht, ist die Teilnahmegebühr auch dann zu zahlen, wenn die Anmeldung zurückgezogen wird. Bei Absagen länger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50 zzgl. MwSt. (= € 59,90) in Rechnung gestellt.
Ablauf für online Teilnehmende: Nach Ihrer Anmeldung bei uns erhalten Sie am Werktag vor der Veranstaltung eine Einladungs-E-Mail aus der Webinar-Software edudip. Mit dem darin enthaltenen Link registrieren Sie sich dort bitte mit Vor- und Nachnamen. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit dem für Sie persönlich bestimmten Zugangs-Link, der von Beginn bis zum Ende der Veranstaltung gültig ist. Sie können ihn beliebig oft öffnen und schließen, nur nicht auf mehreren Geräten gleichzeitig. Die Schaffung der erforderlichen technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Angebotes – insbesondere stabile Verbindung zum Internet, Verwendung eines aktuellen Internetbrowsers sowie funktionsfähiger Lautsprecher – obliegt Ihnen als Teilnehmenden.
Änderungen: Wird die Tagung kurzfristig abgesagt oder verschoben, sind Ansprüche daraus ausgeschlossen.
Bezahlung: Ca. eine Woche vor der Tagung erhalten Sie eine Rechnung von uns. Bitte bezahlen Sie erst nach Erhalt dieser Rechnung.
Bescheinigung: Die Teilnehmenden erhalten für vollständige, mit Unterschrift (im Saal) bzw. in der Chatfunktion (online) bestätigten Teilnahme eine Bescheinigung zur
Vorlage gemäß § 15 FAO. In der Online-Tagung ist die Interaktion der/des Referierenden mit den Teilnehmenden sowie der Teilnehmenden untereinander während
der Dauer der Veranstaltung sichergestellt. Der Nachweis der durchgängigen Teilnahme nach § 15 Abs. 2 FAO wird erbracht. Die abschließende Entscheidung über
die Anerkennung ist der zuständigen Anwaltskammer vorbehalten.
Der „Bayerische IT-Rechtstag“ ist eine öffentliche Veranstaltung, die ausdrücklich dem freien Austausch von Meinungen der Teilnehmer und deren Wahrnehmung des Rechts auf Informationsfreiheit zu den behandelten Themen dient (Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 110 Abs. 1 Satz 1 Bayerische Verfassung). Der Veranstalter hat daher ein berechtigtes Interesse (i.S.v. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, Art. 38 Abs. 1 Satz BayDSG iVm. Art. 85 DSGVO) an der Anfertigung von Bild- und ggf. auch Bild/Tonaufnahmen während der Veranstaltung. Diese werden zu Berichts- und Dokumentationszwecken in folgenden Medien publiziert: Homepage BAV und MAV, MAV Mitteilungen, Anwaltsblatt. Für die Sicherheit der Verarbeitung der Aufnahmen (im Sinne des Satzes 1 Kapitel I, Art. 5 Abs. 1 Buchst. f, Art. 24 und 32, Kapitel VIII, X und XI DSGVO) wird Sorge getragen. Sie können der Anfertigung der o.a. Aufnahmen gleichwohl widersprechen, wenn Sie der Meinung sind, dass in Ihrer Person entsprechende Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Bitte nehmen Sie in diesem Fall, am besten schon im Vorfeld Kontakt mit uns auf.

Fragen, Wünsche: MAV GmbH
Telefon 089 552632-37, Fax 089 552633-98, E-Mail info@mav-service.de oder
geschaeftsstelle@bayerischer-anwaltverband.de