Am 14.10.2024 war es endlich wieder soweit: der 23. Bayerische IT-Rechtstag im hbw Conference Center in München, veranstaltet vom Bayerischen Anwaltverband e.V. in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein und der Universität Passau, Institut für das Recht der digitalen Gesellschaft.
Herr RA Michael Dudek, Präsident des Bayerischen Anwaltverbandes e.V., München begrüßte die 120 Teilnehmenden im Saal sowie über 100 Online-Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum diesjährigen Klassentreffen im IT-Recht unter dem Titel „KI & Rechtspraxis”. Er dankte insbesondere Frau Prinz von der BAV Geschäftsstelle sowie Frau Baral, der Geschäftsführerin der MAV GmbH für die Durchführung der repräsentativen Studie „KI-Nutzung in der bayerischen Anwaltschaft“ (s.u.) im Vorfeld der Tagung. Den zweiten Teil der Begrüßung übernahm Herr RA Karsten U. Bartels LL.M., Vorsitzender des GfA davit, Berlin. Er äußerte die Hoffnung, mit den Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch zu kommen, wie KI in die Vergütungsvereinbarungen der Zukunft gelangen könne („Technologiepauschale oder andere Stundensätze?“).